Sozialstation

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Sozialstationen sind Einrichtungen von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege (z.B.Deutsches Rotes Kreuz, Caritas und Diakonie), die es sich zur Aufgabe gemacht haben, betreuungsbedürftigen Menschen Alten- und Krankenpflege in der jeweils eigenen Wohnung gegen Entgelt zukommen zu lassen. Ursprünglich waren die Entgelte für Kirchenangehörige oder Pflegevereinsmitglieder nicht kostendeckend. Diese Regelung musste zwischenzeitlich der neueren Sozialgesetzgebung angepasst werden. Sozialstationen sind Teil der professionellen Pflege (Alten- bzw. Krankenpflege; geregelt durch das SGB V bzw. XI) - deshalb ist der manchmal ähnlich verwendete Begriff häusliche Alten- und Krankenpflege nicht ganz genau; er ist eher ein Oberbegriff für verschiedene Tätigkeitsbereiche der Sozialstationen und anderer ambulanter Dienste. Gleichartige Dienste von gewerblichen Anbietern laufen unter dem Oberbegriff ambulante Pflegedienste. Dieser Oberbegriff ist allerdings weniger gebräuchlich, weil historisch die Sozialstationen als kirchliche Dienstform zunächst wesentlich verbreiteter waren.

In seiner gewohnten Umgebung ist eine individuelle Pflege und Versorgung die sinnvolle Ergänzung nach und neben den ärztlichen Leistungen. Zuhause fühlt sich der Mensch oft am wohlsten und das trägt wesentlich zur Besserung, Genesung und Wohlbefinden bei. Die ambulante häusliche Pflege wird in der Regel der stationären Pflege (z.B. in einem Altenpflegeheim) vorgezogen.

Im Mittelpunkt der Hilfe steht der ganze Mensch im Zusammenspiel von Körper, Seele und sozialem Umfeld. Die Sozialstation sorgt also nicht nur für die Pflege, sondern bietet auch weitere Unterstützung. Denn pflegerisches Handeln soll sich an den sozialen, körperlichen, seelischen und kulturellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen orientieren.

Arten von Versorgungsleistungen

Die häusliche Alten- und Krankenpflege kann umfassen:

  • Grundpflege bei Schwer- und Langzeitkranken jeden Alters (als Pflegesachleistung)
  • Haus- und Familienpflege
  • Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung und Versorgung nach operativen Maßnahmen
  • hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsdienste (als Pflegesachleistung)
  • Beratung in allen Fragen zur Pflegeversicherung und zur Finanzierung der Leistungen
  • Hilfe bei Anträgen (Sozialberatung)
  • Pflegeberatung, Pflegeanleitung und Gesprächskreise für pflegende Angehörige (Angehörigenarbeit)
  • seelsorgerische Begleitung (als Besonderheit der kirchlichen Sozialstationen)
  • Übernahme der Verhinderungspflege nach SGB XI §39
  • und weitere lokal angebotene Leistungen oder deren Koordination (z.B. Fahrdienste, Hauswirtschaft, Essen auf Rädern/Mahlzeitendienst). Die Abrechnung kann unterschiedlich geregelt sein, je nachdem mit welcher Versicherungsart (Gesetzl. Krankenkasse, Private Kasse, Pflegeversicherung) über die eigene persönliche Bezahlung hinaus abgerechnet werden soll/kann.

Besonderheiten der ambulanten Leistungserbringung

Mitarbeitende des ambulanten Pflegedienstes / der Sozialstation betreuen nicht nur schwerst Pflegebedürftige, sondern erbringen häufig nur Teilleistungen wie Verbände anlegen oder die Tabletten/Medikamente für den Tag vorbereiten bei Personen, die ansonsten selbständig sind. Die Hauptlast der Versorgung für die meisten Patientengruppen liegt meistens bei pflegenden Angehörigen.

Die Mitarbeitenden der ambulanten Dienste betreuen tagsüber meist mehrere Menschen nacheinander, wobei die Dauer und die Häufigkeit der "Besuche" bei 1 bis 5 mal täglich, aber auch ganztägig, je nach Vereinbarung bzw. Bedürftigkeit, liegen kann. Häufig ist es aber nur 1 Besuch oder, weniger häufig, 1x morgens und kürzer am späten Nachmittag. Im Bereich der Ambulanten Pflege arbeitet ausgebildetes Personal: z. B. Kranken- oder Altenpfleger/-in, aber auch Pflegerinnen mit einer einjährigen Pflegeausbildung oder einem 200-Stunden-Basispflegekurs.

Nicht nur alte Menschen benötigen Hilfe, auch chronisch Kranke oder behinderte Erwachsene und Kinder bedürfen oft ambulanter fachlicher Betreuung durch einen Pflegedienst z. B. bis zur Wiedererlangung der eigenen Körperpflege oder beim Verabreichen von Insulinspritzen.

Bezahlung und Abrechnungsmöglichkeiten

Ambulante Pflegedienste werden von den jeweiligen Krankenkassen oder der Pflegekasse oder dem Träger der Sozialhilfe (z.B. im Rahmen der Hilfe zur Pflege) bezahlt. Dies richtet sich nach der Art der Hilfeleistung:

  • die häusliche Krankenpflege als Behandlungspflege (z.B. Medikamente stellen/verabreichen, Verbände wechseln, Injektionen verabreichen, Absaugen, Infusionstherapie und alle anderen Medizinischen Hilfeleistungen werden von der Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung übernommen (§ 37 SGB V), von den Sozialämtern, wenn kein Krankenversicherungsschutz besteht, nach § 48 SGB XII.
  • die Grundpflege ((als Pflegesachleistung) z.B. Körperpflege, Hilfe beim Ankleiden, Auskleiden aber auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (Wäsche waschen, putzen) zahlt die Pflegekasse sofern ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) die Pflegebedürftigkeit einer Person überprüft und in die Pflegestufe 1 bis 3 eingruppiert hat. Dabei richtet sich die Höhe der Kostenbeteiligung an der gesamten pflegerischen Betreuung nach der Höhe der festgestellten Pflegestufe. Man kann sich dann entscheiden, ob man Geldleistungen (wenn z.B. ein Angehöriger die Hilfeleistungen verrichten kann), Sachleistung (wenn der Pflegedienst allein die Hilfeleistungen durchführt) oder Kombileistungen (der Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse ab, den Überschuss (allerdings dann nur bezogen auf den fiktiven Geldleistungsbetrag) erhält der Versicherte) in Anspruch nehmen möchte. Pflegestufen müssen erst bei den Pflegekassen beantragt werden, sie werden nicht automatisch erstellt bzw. genehmigt. Die Leistungen werden immer erst vom Tage der Antragsstellung an genehmigt oder abgelehnt. Sofern kein Pflegeversicherungsschutz besteht, übernimmt die Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe zur Pflege die Kosten der Grundpflege.

Leitung

Die pflegerische Leitung der Sozialstation, also deren Pflegedienstleitung, trägt oft die Bezeichnung Einsatzleitung. Sie ist hierarchisch oft einem ehrenamtlichen Vorstand/Geschäftsführer des Trägers nachgeordnet. An ihre Weiterbildung werden i. d. R. höhere Anforderungen als bei der Stationsleitung gestellt, da sie auch eine hohe betriebswirtschaftliche Verantwortung in der Einrichtung trägt.

Liste Pflegeeinrichtungen

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Ambulante Pflegedienste / Sozialstationen nach Orten, Städten sortiert. Wir wollen dabei helfen die Informationsseite zu finden.

Deshalb sollte nur die Homepage oder der Link zum hier angelegten Artikel dabeistehen. Sonst wird es sehr schnell sehr unübersichtlich. Also keine Aufzählung wie lange erreichbar, mit welchen Besonderheiten o.ä. Dorthin: -->In einem bei PflegeWiki separat angelegten Artikel (darauf darf hier ein Link angelegt werden!), kann der Dienst seine Besonderheiten und verschiedenen Anschriften, Telefone etc. hineinschreiben, aufzählen oder auch ein Foto. Aber hier in der Liste bitte nicht. Der jeweilige Name sollte also in dieser Liste nur einmal genannt werden. Fleiß beim Abtippen oder Kopieren wird nicht belohnt! Vorlage:Achtung

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Bad B…

Bad Waldsee

  • INTERMED Krankenpflege-Altenpflege Schliz & Partner GbR, 24 Stunden Telefon 07524-4002757 Homepage

Bindlach

C

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D

E

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E…bach

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Friedrichshafen

G

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G…

H

H…

Hoechst


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I

Iznang

K

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L…

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M

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O

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Q

R

R…

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Sch

Sch…

St

St…

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T

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U

Ulm


V

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W

Wasserburg

Wangen im Allgäu

  • INTERMED Krankenpflege-Altenpflege Schliz & Partner GbR, 24 Stunden Telefon: 07522-80000 Homepage


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Siehe auch

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Siehe auch


Nicht verwechseln mit dem Wort: Sozialisation

Weblinks


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