Pflegekammer

Aus Buergerwiki Bodensee
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Pflegekammer ist der Name für eine Form der Berufsvertretung. In der Pflege wird seit Jahren immer wieder diskutiert, ob das ein möglicher Weg zu Verbesserung der Arbeitsbedingungen sein kann. Das Gegenargument ist die Angst vor weiterer Bürokratie, die sich vorrangig mit der Entlohnung und Ausbildungsregularien befasst.

Vgl. Berufsverband, Gewerkschaft, Arbeitgeberverband

Beschreibungen

Eine Kammer ist eine berufsständische Selbstverwaltungsorganisation in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche hoheitliche Aufgaben erfüllt. Die Kammer wird durch ein Parlamentsgesetz errichtet. Ihre Innenverfassung regelt die Kammer jedoch autonom in einer Satzung. Das satzungsgebende Organ ist durch eine Urwahl der Kammermitglieder legitimiert. In der Satzung werden die Organe der Körperschaft, deren Zusammensetzung und Kompetenzen festgelegt. Die Kammer unterliegt der Rechtsaufsicht einer Aufsichtsbehörde. Die Angehörigen des entsprechenden Berufes sind Pflichtmitglieder in der Kammer.

Pflegerische Berufsgruppen verfügen in der BRD derzeit über keine eigenen Kammern. Die Errichtung von Pflegekammern wird von manchen pflegerischen Verbänden schon lange gefordert. Andere Verbände lehnen Pflegekammern ab.

Kammern existieren z. B. bundesweit für Arbeitgeber und Selbständige in den Industrie- und Handwerksunternehmen, für Ärzte. Ausnahmen sind die im kleinen Bundesland Bremen und im Saarland auch für Beschäftigte aller Berufe gebildeten Arbeitnehmerkammern.

Mögliche Aufgaben einer Pflegekammer

Denkbare Aufgaben einer Pflegekammer wären unter anderem:

  • die langfristige Verbesserung der Pflegesituation aller Bürger
  • Registrierung der Berufsangehörigen
  • Schaffung einer Berufsordnung
  • Entwicklung einer verbindlichen Berufsethik
  • Benennung von Sachverständigen
  • Tätigkeit als Schiedsstelle
  • Förderung und Anerkennung der beruflichen Fort- und Weiterbildung
  • Erhebung und Auswertung pflegerelevanter Daten
  • Kooperation mit allen Beteiligten der gesundheitlichen Versorgung
  • Beratung von gesetzgebenden Organen
  • Weiterentwicklung des Berufsbildes

Pflegekammern in Europa

In Europa gibt es eine Vielzahl an Vorbildern für die berufliche Selbstverwaltung der Pflege. Die ältesten Kammern gehen dabei bereits auf das Jahr 1918 zurück (Großbritannien), aber auch in den letzten zehn Jahren sind Kammern neu entstanden (Portugal 1998; Slowakei 2002). Eine Übersicht über Pflegekammern in Europa mit Links zu den jeweiligen Organen findet sich unter

Forderung des Pflegerats, DPR: Pflegekammern in allen Bundesländern

Berlin (18. Februar 2010) - Der Deutsche Pflegerat e.V., (DPR), begrüßt die politischen Initiativen zur Gründung von Pflegekammern in verschiedenen Bundesländern, zuletzt die Initiative der niedersächsischen SPD-Landtagsfraktion. Wir fordern umgehend Gesetzesinitiativen in den Bundesländern zur Schaffung von Pflegekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne der Selbstverwaltung, so Andreas Westerfellhaus, Präsident des DPR. Dies bestätigten einstimmig die im DPR vertretenen Pflegeberufsorganisationen und unterstützen damit die Aktivitäten der Landespflegeräte.

Mehr dazu klick hier.

Siehe auch


Rheinland-Pfalz

3.09.2012
Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) hält an der Einrichtung einer Pflegekammer fest. Darauf verständigte sich die Projektgruppe „Pflegekammer“ des Gesundheitsministeriums in Mainz. Mit der Begründung, dass Pflege nicht teilbar sei, sollen auch die Helferberufe in die Pflegekammer integriert werden. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Pflegekammer genauso aufgestellt werde wie die Ärztekammer. Sie solle die gleichen Rechten und Pflichten haben. Der Pflegekammer würden alle Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen, Krankenpflegehelfer/innen und Altenpflegehelfer/innen angehören.
Die Projektgruppe „Pflegekammer“ verständigte sich darauf, die Einrichtung einer Pflegekammer von einer erfolgreichen Befragung der Berufsangehörigen abhängig zu machen. Sobald die genaue Vorgehensweise der Befragung feststehe, würden die nächsten Schritte eingeleitet.


Weblinks und Literatur



Vorlage:Aus Wikipedia Vorlage:Aus Pflegewiki