Arbeitsrecht

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Das Arbeitsrecht in Deutschland umfasst

  • die Rechtsbeziehung zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern bzw.
  • den Interessensverbänden der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer und
  • die Bedingungen, unter denen Arbeit zu leisten ist.

Durch das Arbeitsrecht wird versucht, die in Deutschland angestrebte freiheitliche Grundordnung (Bestimmungen des Grundgesetzes, hier z. B. die Vertragsfreiheit) mit dem Sozialstaatsgedanken des Grundgesetzes, vor allem den Schutz des strukturell schwächeren Arbeitnehmers bei Interessenskonflikten zu verbinden.

Das Arbeitsverhältnis wird durch einen Arbeitsvertrag begründet. Die Vielzahl weiterer arbeitsrechtlicher Regeln machen das Arbeitsverhältnis besser überprüfbar/justiziabel (der Rechtsprechung durch Gerichte und für Schiedsstellen zugänglich).

Das Recht des Arbeitsverhältnisses und das Arbeitsschutzrecht wird als Individualarbeitsrecht bezeichnet, während das Koalitions-, Tarifvertrags- und das Betriebsverfassungsrecht (Betriebsräte) dem kollektiven Arbeitsrecht zugeordnet werden.


Die Regelung der Höhe der Arbeitsentgelte (Lohn, Gehalt) erfolgt vielfach durch Tarifverträge (kollektive Vereinbarung). Es gibt keine staatliche Zwangsschlichtung bei Tarifkonflikten (Tarifautonomie).

Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einzigen Gesetzbuch geregelt. Vielmehr gibt es eine Vielzahl einzelner Gesetze, in denen sich arbeitsrechtliche Regelungen finden, zum Beispiel: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFZG), Kündigungsschutzgesetz (KSchG), EG-Vertrag, Handelsgesetzbuch (HGB), Gewerbeordnung (GewO), Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (NachwG), usw.

Das Arbeitsrecht ist auch Richterrecht in dem Sinne, dass viele gesetzliche Regelungen erst durch Gerichtsentscheidungen in konkrete Anweisungen umgesetzt werden. Bei der Anwendung und der Auslegung des Arbeitsrechts hat die Rechtsprechung deshalb, wie in anderen Rechtsgebieten auch, eine große Bedeutung. Vgl. u. a. dazu die Einführung in das Schulfach Rechtskunde in den Pflegeausbildungen.

Typische Konflikte am Arbeitsplatz

Typische Konflikte, die sich relativ häufig ergeben sind:

  • Änderung der konkreten Arbeitszeiten (des Dienstplans)
  • Anordnung und Bezahlung von Überstunden (Mehrarbeit)
  • Überforderung / Anzeige der Überlastung
  • Anweisung berufsfremder Tätigkeiten
  • Ablehnung von Urlaubsanträgen
  • Mängel bei der Arbeitsleistung / Abmahnungen (von Arbeitgeberseite

Literatur

  • Wolfgang Däubler: Arbeitsrecht. Ratgeber für Beruf, Praxis und Studium, Frankfurt/M, Bund-Verlag, 2010, 520 S.
  • Michael Kittner: Arbeits- und Sozialordnung. Gesetzestexte, Einleitungen, Anwendungshilfen. Frankfurt/M, Bund-Verlag, 2010. 1.643 S.

Siehe auch

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